Cannabis und Auto fahren: THC-Grenzwert, Strafen und Regeln im Straßenverkehr (2024)

Mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes änderten sich seit April viele Regeln. Was gilt es aktuell im und für den Straßenverkehr zu beachten?

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Alkohol am Steuer ist verboten. Beim Autofahren zu kiffen und fahruntauglich zu sein auch. Für beides gelten Grenzwerte, bei Cannabis gibt es aber lange Nachweiszeiten. Autofahrerinnen und Autofahrer könnten so auch noch belangt werden, wenn der Konsum schon einige Zeit zurückliegt. Die neuen Regelungen sorgen deswegen auch für Verunsicherungen darüber, was nun genau im Straßenverkehr erlaubt ist, und was nicht. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz der Ampel-Koalition verabschiedet, welches einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen festlegt. Die aktuellen und zukünftig möglichen Regelungen für das Autofahren im Zusammenhang mit Cannabis gibt es hier zusammengefasst.

THC-Grenzwert: Diese Regeln und Strafen gelten aktuell

Bisher war das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt. Ab jetzt gilt laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) jedoch eine neue Vorgabe: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung „nicht fernliegend“ ist.

Was gilt für Fahranfänger?

Für Fahranfänger heißt es nach Angaben der dpa künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot — der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.

Kiffen und Auto fahren: Wie wird getestet?

Bei THC am Steuer geht es laut dpa um Cannabiskonsum aller Art, wie im Entwurf erläutert wird — also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte. Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC „aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“.
Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests „als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums“ eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Die Regeln und Geldbußen für Mischkonsum

Vergleichbar sei der neue Grenzwert laut dpa für THC mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler. Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr erreicht, gilt ein Verbot von Alkohol am Steuer — also, dass man dann noch ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl man unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht. Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro.

Wie wirkt sich Cannabis im Straßenverkehr aus?

Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist nach Angaben der dpa unbestritten. Bei Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein „Herantasten“ an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf heißt. Die Expertenkommission wies auf Studien zur Wirkung hin. Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

Auswirkungen auf Kasko- und Haftpflichtversicherung

Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis stellt nicht nur eine Verletzung der Verkehrsregeln dar, sondern kann auch erhebliche Konsequenzen für die Kfz-Versicherung haben: „Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis einen Unfall verursachen, handeln grob fahrlässig und verletzen damit ihre Sorgfaltspflicht“, erklärt Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte der Verti Versicherung AG nach Angaben der dpa. „Dies kann dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Leistungen kürzt oder sogar ganz verweigert.“

Darüber hinaus kann die Haftpflichtversicherung Regress fordern, wenn ein Fahrer einen Unfall oder Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Das gilt auch, wenn das unter Cannabiseinfluss passiert ist: „Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückfordern kann“, konkretisiert der Versicherungsexperte und ergänzt: „Umgekehrt ist die gute Nachricht, dass Unfallopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, auch wenn der Unfallverursacher unter Drogen gestanden hat.“ Am besten ist es Alexander Held zufolge natürlich, es gar nicht zu so einer Situation kommen zu lassen: „Letztlich sollte verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr immer oberste Priorität haben — sowohl der eigenen Gesundheit zuliebe als auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.“

Cannabis-Gesetz: Konsum, Besitz, Weitergabe und Handel

Mehr Informationen zu den neuen Regelungen im Zuge des Cannabis-Gesetzes gibt es hier auf unserer Cannabis-Themenseite.

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Author: Tish Haag

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